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Der VWOD setzt sich für Rechtssicherheit für Osteopathen und Patienten in Deutschland ein.

Osteopathie in Deutschland

In Deutschland fragen immer mehr Patienten Osteopathie nach: Laut einer Forsa-Umfrage von 2018 war jeder fünfte Bundesbürger schon einmal bei einem der rund 10.000 Osteopathen hierzulande in Behandlung. Das Finanzportals Finanzen.de rechnet bundesweit mit jährlich rund 10 Millionen Osteopathiebehandlungen. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 haben rund 100 gesetzliche Krankenkassen mit fast 30 Millionen Versicherten die Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen.

Osteopathie ist fest im Gesundheitssystem verankert

Kein Wunder: Langzeitstudien, wie etwa die der BKK Advita, belegen gleichermaßen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Osteopathie. Denn Osteopathie ist eine vergleichsweise kostengünstige Therapie. Drei bis fünf Sitzungen fallen im Schnitt pro Behandlungen an, deutlich weniger als beispielsweise in der Physiotherapie. Da auch keine zusätzlichen Kosten anfallen – insbesondere nicht für Arzneimittel – stellt Osteopathie für das Gesundheitssystem eine hochattraktive Alternative dar. Von der hohen Verträglichkeit bzw. fehlenden Nebenwirkungen ganz abgesehen.

Rechtslage der Osteopathie weiter ungeklärt

Verständlich, dass der Ruf nach einem eigenen Gesundheitsberuf entsprechend lauter wird. Bis heute ist weder der Beruf des Osteopathen noch dessen Ausbildung in Deutschland staatlich geregelt. Osteopathie wird als Medizin angesehen. Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie ausüben, alle anderen Berufsgruppen dürfen nur auf Anordnung eines Heilpraktikers oder Arztes osteopathische Praktiken ausüben.

Doch weder Medizinstudium noch Heilpraktikerexamen können eine Qualitätssicherung der osteopathischen Ausbildung und damit ausreichende Patientensicherheit garantieren. Der VWOD setzt sich deshalb für eine gesetzliche Regelung der Osteopathie und eine einheitlich hochwertige wissenschaftliche Osteopathieausbildung in Deutschland ein.

Osteopath während der Behandlung

Kostenerstattung durch Krankenkassen

Eine Osteopathiebehandlung kostet durchschnittlich zwischen 60 und 120 Euro. Die Höhe der Erstattung variiert stark. Da Osteopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung als Extraleistung gilt, legen die Kassen selbst fest, ob und in welcher Höhe sie osteopathische Leistungen übernehmen.

Eine aktuelle Übersicht über Krankenkassen mit einer Erstattung osteopathischer Leistungen liefert das Online-Portal Osteokompass unter folgenden Link:

Zum Osteokompass

Bei einem Klick auf die jeweilige Krankenkasse erhalten Sie weitere Informationen, u.a. über Voraussetzungen, Leistungsumfang, Leistungserbringer und Abrechnung.