Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband
In Deutschland ist Osteopathie kein eigenständiger, gesetzlich geregelter Heilberuf. Umso wichtiger sind Berufsverbände: Sie setzen Qualitätsstandards für die Ausbildung, vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit – und geben Patientinnen und Patienten einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt, an welchen Therapeut:innen sie sich orientieren können.
Warum eine Verbandsmitgliedschaft sinnvoll ist
Für Osteopath:innen ist die Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband in der Regel Voraussetzung dafür, dass die eigenen Leistungen von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattet werden. Typische Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft sind:
- Nachweis einer qualifizierten osteopathischen Ausbildung
- Eintrag in eine öffentlich durchsuchbare Therapeutenliste
- Interessenvertretung gegenüber Politik, Behörden und Kostenträgern
- Zugang zu Fortbildungen, Fachliteratur und fachlichem Austausch
- Rahmenverträge für Berufshaftpflichtversicherungen
- Unterstützung bei berufs- und abrechnungsrechtlichen Fragen
Für Patientinnen und Patienten ist die Verbandsmitgliedschaft ein Qualitätsmerkmal: Sie können sich darauf verlassen, dass die behandelnde Person eine strukturierte, mehrjährige Ausbildung absolviert hat und sich verbindlichen Berufs- und Qualitätsstandards verpflichtet fühlt.
So war die Mitgliedschaft im VWOD aufgebaut
Der Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e. V. (VWOD) bestand von 2013 bis 2024 und vertrat Osteopath:innen mit wissenschaftlich fundierter Ausbildung. Vollmitglieder hatten einen Abschluss als Diplom-Osteopath (mindestens 1.350 Ausbildungsstunden) oder einen Hochschulabschluss in Osteopathie (Bachelor/Master, rund 2.000 Ausbildungsstunden). Studierende der International Academy of Osteopathy (IAO) konnten ab dem vierten Ausbildungsjahr eine einfache, stimmrechtslose Mitgliedschaft beantragen (mindestens 800 Ausbildungsstunden).
Leistungen der früheren VWOD-Mitgliedschaft
Zum Zeitpunkt der Auflösung umfasste das Angebot unter anderem:
- Anerkennung als osteopathischer Berufsverband gegenüber Krankenkassen
- Interessenvertretung auf Bundes- und Landesebene
- Eintrag in die Therapeutenliste auf vwod.de
- Informationen für Mitglieder, Interessent:innen und Öffentlichkeit über die Verbands-Webseite
- Fach- und Verbandszeitschrift „Osteopathische Medizin"
- Rahmenvertrag für eine Berufshaftpflichtversicherung (Physiotherapie sowie Heilkunde/Osteopathie)
Die Mitgliedschaftsformen im VWOD
- Vollmitglied: Abschluss als Diplom-Osteopath (DO), BSc. Ost. oder MSc. Ost. an der IAO oder einer durch den VWOD akzeptierten Schule. Der Jahresbeitrag lag bei 100 Euro inklusive Abonnement der Zeitschrift „Osteopathische Medizin".
- Einfaches Mitglied: stimmrechtslose Mitgliedschaft für Studierende der IAO ab dem vierten Ausbildungsjahr. Der Jahresbeitrag lag bei 60 Euro inklusive Zeitschriften-Abonnement.
Berufshaftpflicht – ein zentraler Baustein
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für osteopathisch Tätige unverzichtbar: Sie schützt sowohl die Behandelnden als auch ihre Patient:innen bei Personen- und Sachschäden im Rahmen der Behandlung. Berufsverbände verhandeln üblicherweise Rahmenverträge, über die Mitglieder zu günstigeren Konditionen Versicherungsschutz erhalten.
Der VWOD bot seinen Mitgliedern einen solchen Rahmenvertrag bei der AXA Versicherung AG an, der parietale, viszerale und kraniosakrale Behandlungen abdeckte und je nach gewählter Deckungssumme (drei oder fünf Millionen Euro) unterschiedliche Jahresprämien vorsah.
Und heute?
Wer heute eine Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband sucht, findet im Verband der Osteopathen Deutschland e. V. (VOD) die größte Interessenvertretung in Deutschland. Ehemaligen VWOD-Mitgliedern wurde der Übertritt zum VOD empfohlen.